Dipl.-Psych.
Dörte Eickhoff

Kalvarienbergstr.25
79780 Stühlingen

 

E-Mail an:

Doerte.Eickhoff @ t-online.de


Kosten

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt,
die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie.
Jugendliche können ab 15 Jahren auch ohne die Eltern zum Psychotherapeuten gehen.
Eine Psychotherapie ist eine "antragspflichtige Leistung", das heißt, nach den Probesitzungen ("probatorischen Sitzungen") und vor Behandlungsbeginn muss ein Antrag gestellt werden. Diesen stelle ich als Therapeutin bei Ihrer Krankenkasse.
Hat die Krankenkasse einen Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie vollständig die Kosten für eine Psychotherapie. Patienten müssen nichts zuzahlen. Eine Überweisung vom Kinderarzt ist nicht mehr erforderlich. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Krankenversicherungskarte mit.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Je nach Versicherung oder ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, können jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. In einem Telefongespräch mit ihrer Krankenkasse erfahren sie rasch, ob ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie für ihr Kind beachtet werden müssen. Einige private Krankenkassen sehen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage vor, anderen genügt die Inrechnungstellung der Leistungen durch den Therapeuten.
Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von privaten Kassen und Beihilfestellen anerkannt wird. Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung à 50 Minuten gemäß diesen Vorgaben 100,55 €.

SELBSTZAHLER
Eine psychotherapeutische Behandlung für Erwachsene ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie ohne lange Wartezeiten die Therapie beginnen können und die von Ihnen bei mir in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert werden. Das Honorar wird Ihnen von mir privat in Rechnung gestellt. Die Gebühr für Selbstzahler orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt pro Sitzung 100,- €.